Wichtige Informationen zum Equidenpass und Schlachtstatus (DVO EU 2021/963)

Seit dem 10. Juni 2021 gilt die neue Durchführungsverordnung (EU) 2021/963, die die Identifizierung von Einhufern wie Pferden, Eseln, Zebras und deren Kreuzungen regelt. Die wichtigsten Änderungen betreffen den Equidenpass und die Kennzeichnung mit einem Transponder (Chip).

Der Schlachtstatus – was hat sich geändert?

Früher konnte der Besitzer beim Beantragen des Equidenpasses selbst entscheiden, ob das Pferd von der Schlachtung für den menschlichen Verzehr ausgeschlossen wird. Das ist jetzt nicht mehr möglich.

Laut aktueller EU-Verordnung gilt jedes Pferd automatisch als zur Schlachtung bestimmt, solange es nicht offiziell durch einen Tierarzt oder die zuständige Behörde ausgeschlossen wird.

Der Eintrag „Nicht-Schlachtpferd“ kann nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen:

  • Der Tierarzt muss eine Behandlung mit bestimmten Medikamenten durchführen, die den menschlichen Verzehr des Fleisches ausschließen.

  • In diesem Fall trägt der Tierarzt den Status „von der Schlachtung ausgeschlossen“ direkt im Equidenpass (Abschnitt II, Teil II) ein.

Wichtig: Aus rein persönlichen Gründen (z. B. weil man das Pferd niemals schlachten lassen möchte) kann der Status nicht mehr geändert werden.

Die Rolle des Tierarztes

Tierärzt:innen haben laut Artikel 39 und 40 der Verordnung klare Aufgaben:

  • Sie müssen vor einer Medikamentengabe den aktuellen Schlachtstatus prüfen.

  • Bei bestimmten Wirkstoffen müssen sie entweder:

    • das Datum der letzten Gabe mit 6 Monaten Wartezeit eintragen oder

    • das Pferd dauerhaft von der Schlachtung ausschließen.

 

Pflichten der Pferdehalter:innen

  • Nach einem Statuswechsel (z. B. durch eine Behandlung) muss der Equidenpass innerhalb von 7 Tagen bei der zuständigen ausstellenden Stelle abgegeben werden.

  • Diese trägt die Änderungen in die zentrale Datenbank HI-Tier ein.

  • Auch Eigentümerwechsel, Schlachtung oder Tod des Pferdes müssen an die Equidenpassstelle gemeldet werden.

Hinweis: Nicht der Zuchtverband, sondern der Halter bzw. Eigentümer ist verantwortlich dafür, dass alle Daten rechtzeitig und korrekt weitergegeben werden.