Wir möchten euch hiermit schon jetzt informieren und vorbereiten auf das, was spätestens im Februar auf uns und unsere Kunden zukommt.
Zusammengefasst bedeutet das:

  • der Notdienst beginnt für die Nacht abends um 18.00Uhr und endet am Morgen um 08.00Uhr (vorher 19.00-07.00Uhr)
  • der Wochenendnotdienst beginnt Freitag 18.00Uhr und endet Montag 08.00Uhr (vorher Samstag 13.00 bis Montag 07.00Uhr)
  • es muss für jeden Notfall, der innerhalb dieser Zeiten in die Klinik kommt, eine Notdienstgebühr von 50€ netto erhoben werden
  • jede Notdienstbehandlung muss mindestens zum 2-fachen Satz der GOT abgerechnet werden
  • wir sind berechtigt, in Zukunft vom 1-fachen bis zum 4-fachen Satz der GOT abzurechnen (vorher bis zum 3-fachen Satz der GOT). In unserem Fall bedeutet das, dass alle Posten, die regulär zum einfachen Satz abgerechnet werden, im Notdienst zum 2-fachen Satz berechnet werden.Die Einzelfälle, die bislang regulär zum 2-fachen Satz berechnet wurden, werden im Notdienst zum 4-fachen Satz abgerechnet.
  • das Fahrtgeld in die Ställe wird deutlich erhöht: ab Inkrafttreten der Änderungen MUSS jeder Tierarzt pro Doppelkilometer 3,50€ berechnen (vorher 2,30€), der Mindestsatz pro Kunde beträgt statt 10€ dann 13€

Diese Änderungen treten sofort mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, dies wird voraussichtlich im Februar erfolgen.
Wir werden euch hier und auch bei Facebook umgehend informieren, sobald die neue GOT greift.
Uns ist bewusst, dass viele Pferdebesitzer damit tiefer in die Taschen greifen müssen, wenn ihr Pferd nachts mit einer Kolik eingeliefert werden muss oder wenn sie mehr Wegegeld für Stallbesuche zahlen müssen. Es wird sicher auch Missstimmung deswegen geben.
Jedoch sollte jedem Pferdebesitzer auch klar sein, dass eine Klinik ohne entsprechende Anzahl Mitarbeiter die Notdienste nicht mehr gewährleisten kann und die Alternative die Rückgabe der Klinikzulassung ist, was bedeutet, dass keine Notdienstbereitschaft mehr stattfindet. Deshalb bieten schon jetzt nur noch wenige Tierkliniken einen Notdienst an. Häufig müssen die Tierbesitzer deshalb sehr lange Fahrtzeiten in Kauf nehmen, um ihr Tier auch im Notfall versorgen lassen zu können. Um dem weiteren „Kliniksterben“ entgegenzuwirken, wurden diese Neuerungen beschlossen.

Daher sollte jeder Tierbesitzer einmal mehr darüber nachdenken, sich eine Operationskosten- und/oder Tierkrankenversicherung zuzulegen! Es gibt bei der Uelzener, der Allianz und der R & V wirklich gute Angebote, die sich auch ein kleiner Geldbeutel leisten kann und die im Ernstfall je nach Tarif einen großen Teil der entstehenden Kosten abdecken.

 

Neue “Notdienstzeiten”: Beginnt ab 18 Uhr die teure Nacht?